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Zahlungen für Brandschutzwachen an Berufsfeuerwehrmitglied

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6724/19/2020 Heft 6724 v. 12.11.2020

EStG: § 41 Abs 2, § 46 Abs 1 Z 3, § 82

Werden die Beträge für Brandsicherheitswachen bei privaten Auftraggebern von einem Organ der Personalvertretung der Berufsfeuerwehr an ein Mitglied der Berufsfeuerwehr bar (brutto für netto) ausbezahlt, so sind diese Zahlungen für die Brandschutzwachen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung anzusetzen.

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