vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BEinstG: Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit nach Zustimmung des Behindertenausschusses?

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6724/11/2020 Heft 6724 v. 12.11.2020

BEinstG: § 8 Abs 5

OLG Wien 28. 5. 2020, 8 Ra 24/20p

Dem beklagten Arbeitgeber wurde vom Behindertenausschuss die Zustimmung zur Kündigung des Klägers, einem begünstigten Behinderten iSd § 2 BEinstG, erteilt. Die Entscheidung wurde in den Instanzen bestätigt und damit rechtskräftig. Mit seiner nunmehr eingebrachten Klage begehrt der Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung für rechtsunwirksam zu erklären. Die Kündigung sei sozialwidrig und diskriminierend, weil einem nicht begünstigten Behinderten ein Ersatzarbeitsplatz im Unternehmen angeboten worden wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte