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BMF-Erlass zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6724/3/2020 Heft 6724 v. 12.11.2020

Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG, BGBl I 2017/136) wird ein Register eingerichtet, in das die (direkten und indirekten) wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Mit dem neuen "WiEReG BMF-Erlass" wird nun die Rechtsansicht des BMF im Zusammenhang mit der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem WiEReG wiedergegeben (Erlass des BMF vom 23. 10. 2020, 2020-0.681.009). Zu weiteren Informationen zum Register wirtschaftlicher Eigentümer siehe https://www.bmf.gv.at/services/wiereg.html

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