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Mosing, Arbeitslosengeld im Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten, RdW 2020/276, 357

ArtikelrundschauSozialversicherungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6723/18/2020 Heft 6723 v. 5.11.2020

Der Beitrag geht der Frage nach, welche Möglichkeiten des Arbeitslosengeldbezugs für Selbstständige bestehen. Einerseits besteht seit 2009 die - wenig genutzte - Möglichkeit, auf Basis der selbstständigen Erwerbstätigkeit freiwillig in die Arbeitslosenversicherung hineinzuoptieren. Andererseits ist uU ein Arbeitslosengeldbezug auf Grundlage einer Altanwartschaft möglich. Betreffend Altanwartschaften kennt das AlVG eine unbefristete und eine befristete Rahmenfristerstreckung, die dafür sorgt, dass Arbeitslosengeldanwartschaftszeiten nicht durch selbstständige Erwerbstätigkeiten verloren gehen. Mosing weist darauf hin, dass trotz der niedrigen Beitrittszahlen schon in naher Zukunft ein größeres Interesse an dieser Versicherungsform bestehen könnte, weil neue selbstständige Erwerbsformen (Gig-Economy, Crowdwork) in Form von EPU am Vormarsch sind und oftmals der Wunsch nach einer traditionellen und bereits bekannten Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit bestehen wird. Gerade beim Einstieg in die Selbstständigkeit bestehe Unsicherheit dahingehend, wie erfolgreich man sein werde. Da die finanzielle Entwicklung der Gründungsjahre schwer abschätzbar ist, erscheint Mosing die derzeit bestehende Mindestbindungsdauer von 8 Jahren zu lang. Der Gesetzgeber sollte daher entweder die Bindungsdauer verkürzen oder zumindest einen Umstieg auf jene fiktive Beitragsgrundlage erlauben, die am ehesten den tatsächlichen Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres entspricht.

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