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Einstufung der Mitarbeiter des handwerklichen Dienstes der Justizbetreuungsagentur

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6723/8/2020 Heft 6723 v. 5.11.2020

KV-JBA: § 7 Abs 2

Die Arbeitnehmer im handwerklichen Dienst der Justizbetreuungsagentur sind in die Verwendungsgruppe 2 des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Justizbetreuungsagentur einzustufen. Bei ihrer Tätigkeit handelt es sich um keine "einfache Tätigkeit", die noch der VwGr 1 unterfällt, sondern um eine qualifizierte Tätigkeit der VwGr 2.

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