Ein höheres Alter des Arbeitnehmers spielt bei der Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit als Kriterium für die Interessenbeeinträchtigung eine besondere Rolle und hat Auswirkungen auf die Möglichkeit des Arbeitgebers, die Kündigung zu rechtfertigen. Nach einem Überblick über die Grundsätze der Kündigungsanfechtung stellt die Autorin die Bedeutung eines höheren Alters des gekündigten Arbeitnehmers im Anfechtungsverfahren näher dar. Da die in der Praxis so wichtigen soziale Gestaltungspflicht des Arbeitgebers gerade bei älteren Arbeitnehmern zugunsten des Arbeitnehmers ausschlägt, empfiehlt Holzinger Unternehmen mit Betriebsrat, die Möglichkeiten der Mitbestimmung des Betriebsrates zu nützen und die Kündigung zB durch das Angebot einer alternativen Beschäftigung zu vermeiden oder in Fällen der absoluten Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung einzuholen.