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Hinterbliebenenunterstützung durch Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer - Steuerpflicht des Empfängers

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6721/16/2020 Heft 6721 v. 22.10.2020

EStG: § 22 Z 4

Erhält der Sohn eines Arztes nach dessen Tod eine Hinterbliebenenunterstützung vom Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer ausbezahlt, so ist diese bei ihm (also beim Hinterbliebenen) als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit iSd § 22 Z 4 EStG zu erfassen und zu versteuern.

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