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Kein Feiertagsarbeitsentgelt für Arbeit an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6721/6/2020 Heft 6721 v. 22.10.2020

ARG: § 7 Abs 7, § 9 Abs 5

Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, hat ein Arbeitnehmer für seine Arbeit an diesem Tag keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung "während der Feiertagsruhe" vorliegt.

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