Die Corona-Pandemie hat die wirtschaftliche Lage vieler österreichischer Unternehmen von heute auf morgen dramatisch verschlechtert. Im April 2020 waren mehr als 1 Mio Arbeitnehmer in Kurzarbeit, auch Ende September sind noch knapp 300.000 Arbeitnehmer von dieser Maßnahme betroffen. Bereits im Sommer fiel die grundsätzliche Entscheidung zur Verlängerung der Kurzarbeit über den August hinaus, seit wenigen Tagen liegt nun auch die neue Sozialpartnervereinbarung vor, die für die Phase 3 der Corona-Kurzarbeit ab 1. 10. 2020 gilt. Der Beitrag gibt einen ausführlichen Überblick über die nun geltenden Bestimmungen sowie die Änderungen gegenüber den bisherigen Kurzarbeitsmodellen der Phasen 1 und 2.