KBGG: § 2 Abs 8
OGH 16. 4. 2020, 10 ObS 16/20f
Gemäß § 2 Abs 1 Z 1 KBGG hat ein Elternteil Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für sein Kind, sofern für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem FLAG besteht und Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlich bezogen wird. Nach dieser Bestimmung muss der antragstellende Elternteil grundsätzlich nicht selbst Bezieher der Familienbeihilfe sein, sondern es genügt, wenn der andere Elternteil diese bezieht (OGH 26. 3. 2019, 10 ObS 17/19a, ARD 6653/12/2019).