vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückwirkende Befreiung der COVID-19-Bonuszahlungen von DB und KommSt

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6718/4/2020 Heft 6718 v. 1.10.2020

Das BMF hat nun klargestellt, dass die mit BGBl I 2020/103 verfügte Befreiung von Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, von den Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) auch rückwirkend gilt und somit seitens der Finanzverwaltung auch für bereits ausbezahlte COVID-19-Prämien bzw COVID-19-Zulagen anerkannt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte