Wird ein in Österreich versicherter Arbeitnehmer in ein Gebiet mit Reisewarnung wegen COVID-19 entsendet und erkrankt dort, bleibt der Krankenversicherungsschutz nach Auskunft der Österreichischen Gesundheitskasse in demselben Umfang aufrecht, als würde sich die betreffende Person in ein Gebiet ohne Reisewarnung begeben und erkranken. In diesem Zusammenhang besteht im ASVG kein Versagens- oder Verwirkungstatbestand, weshalb durch den Umstand, dass die Erkrankung im Rahmen einer Entsendung in ein Gebiet mit Reisewarnung eingetreten ist, weder der Sach- noch der Geldleistungsanspruch der erkrankten Person geschmälert wird. ( Quelle: DG-Newsletter Nr 6/September 2020)