Nach der aktuellen Rechtslage hat bei Erkrankung der Arbeiter bzw der Angestellte einen Entgeltfortzahlungsanspruch. In diesem Artikel wird nicht nur auf die Höhe des Krankenentgelts eingegangen, das nicht nur den Lohn oder das Gehalt umfasst, sondern es wird auch auf das Krankenentgelt bei Kündigung, bei Feiertagen sowie bei Sonderzahlungen eingegangen.