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Selbstanzeige - Festsetzung mehrerer Abgabenerhöhungen

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6716/18/2020 Heft 6716 v. 17.9.2020

FinStrG: § 29 Abs 6

Bei einer mehrere Abgaben betreffenden Selbstanzeige sind mehrere Abgabenerhöhungen festzusetzen, damit strafbefreiende Wirkung eintritt, nämlich je eine Abgabenerhöhung für jede einzelne Abgabe (allenfalls in einem Sammelbescheid).

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