EStG: § 16 Abs 1 Z 6
Beträgt bei einer Rechtsanwaltsanwärterin die Strecke Wohnung - Dienstort 64 km, die sie mit ihrem privaten Pkw zurücklegt, so steht ihr auch dann kein großes Pendlerpauschale zu, wenn sie keine geregelten Dienstzeiten hat, ihren privaten Pkw für die Verrichtung ihrer Arbeit am Dienstort benötigt und sie späte Termine wahrnehmen und teilweise bis 20 Uhr arbeiten muss.