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Entziehung eines irrtümlich gewährten Rehabilitationsgeldes

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6716/15/2020 Heft 6716 v. 17.9.2020

ASVG: § 99, § 255b

OGH 24. 6. 2020, 10 ObS 40/20k

Die Entziehung einer laufenden Leistung wie des Rehabilitationsgeldes ist nach § 99 Abs 1 ASVG nur zulässig, wenn eine wesentliche, entscheidende Änderung der Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt der ursprünglichen Zuerkennung eingetreten ist; ansonsten steht die materielle Rechtskraft der Gewährungsentscheidung der Entziehung entgegen.

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