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Keine automatische Probezeit nach dem KV-Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6716/8/2020 Heft 6716 v. 17.9.2020

KV-Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe: Art XVII Z 3

OLG Linz 20. 5. 2020, 11 Ra 20/20w

Das Arbeitsverhältnis der Klägerin wurde vom Arbeitgeber nur knapp zwei Wochen nach Dienstbeginn während einer Arbeitsverhinderung nach § 2 EFZG ohne wichtigen Grund aufgelöst. Der Klägerin steht daher der von ihr geltend gemachte Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG zu, außer die Auflösung erfolgte während der Probezeit.

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