Kollektivverträge sehen Mindestansprüche, insbesondere Mindestentgelte, für Arbeitnehmer vor. Der anwendbare Kollektivvertrag ist daher auch bei der Gestaltung der Einzelarbeitsverträge entsprechend zu berücksichtigen. Durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das zwingend den Anspruch auf das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt1 vorsieht und wonach zusätzlich bei Unterentlohnungen sehr hohe Verwaltungstrafen angedroht2 sind, hat die Relevanz der Anwendung des richtigen Kollektivvertrags zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Arbeitgeber müssen daher den jeweils gesetzlich zur Anwendung gelangenden Kollektivertrag berücksichtigen, wobei der Arbeitgeber grundsätzlich selbst beurteilen muss, welcher Kollektivvertrag gesetzlich Anwendung findet, was im Einzelfall, insbesondere wenn die Anwendung mehrerer Kollektivverträge infrage kommt, in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Dieser Beitrag soll daher einen Überblick zu den gesetzlichen Bestimmungen geben, die den anzuwendenden Kollektivvertrag regeln.