Das Verfahrensrecht der Arbeits- und Sozialgerichte enthält zahlreiche Besonderheiten und Abweichungen gegenüber dem allgemeinen Zivilprozessrecht. Diese sind vielfältig und betreffend insbesondere das Zuständigkeitsrecht, die Mitwirkung fachkundiger Laienrichter an der Rechtsprechung, spezielle Feststellungsverfahren und Urteilswirkungen in Arbeitsrechtssachen und die sukzessive Kompetenz in Sozialrechtssachen, die zahleiche Sonderregelungen nach sich zieht.