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Buslenker: Pause zwischen zwei geteilten Diensten keine Arbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6714/7/2020 Heft 6714 v. 3.9.2020

AZG: § 15a Abs 2

KV-private Autobusbetriebe: Punkt III.2.f) 2)

Lenkt ein Arbeitnehmer Busse auf verschiedenen Linien in einem sogenannten geteilten Dienst, stellt die (hier) dreistündige Pause zwischen den beiden Diensten, die der Arbeitnehmer zu Hause verbringen kann, keine Arbeitszeit dar.

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