Im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Elternkarenz, Elternteilzeit und dem sogenannten Papamonat müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlreiche Fristen beachten, die von ihnen grundsätzlich einzuhalten sind, wenn sie von ihren Rechten und Möglichkeiten nach MSchG bzw VKG Gebrauch machen wollen. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick darüber, welche Meldungen betreffend Schwangerschaft, Papamonat und Karenz unverzüglich zu machen bzw welche Fristen einzuhalten sind und welche Konsequenzen im Fall der Nichteinhaltung dieser Fristen allenfalls eintreten bzw eintreten können bzw welche sonstigen wichtigen Rechtsfolgen gegeben sind.