vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Vorbereitung auf Aufnahmetest zum Medizinstudium keine Berufsausbildung iSd FLAG

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6713/16/2020 Heft 6713 v. 27.8.2020

FLAG: § 2 Abs 1 lit b

BFG 30. 4. 2020, RV/5101372/2019

Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte