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COVID-19-Familienbeihilfe - Kinder in anderen EU-Mitgliedstaaten

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6713/3/2020 Heft 6713 v. 27.8.2020

Im September 2020 wird - zusätzlich zur Familienbeihilfe und dem Schulstartgeld - eine Einmalzahlung in Höhe von € 360,- für jedes Kind gewährt (siehe dazu BGBl I 2020/71, ARD 6711/16/2020). Dieser Betrag wird nun in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, durch die Änderung der Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung, BGBl II 2020/366, angepasst.

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