AngG: § 27 Z 1
OLG Wien 5. 5. 2020, 8 Ra 7/20p
Die Klägerin stand seit April 2014 als Juristin in einem Angestelltenverhältnis zur beklagten Rechtsanwaltskanzlei. Sie war va für die Betreuung von Mandanten in Russland zuständig.
AngG: § 27 Z 1
OLG Wien 5. 5. 2020, 8 Ra 7/20p
Die Klägerin stand seit April 2014 als Juristin in einem Angestelltenverhältnis zur beklagten Rechtsanwaltskanzlei. Sie war va für die Betreuung von Mandanten in Russland zuständig.