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Die Entlassung eines Betriebsratsmitglieds wegen erheblicher Ehrverletzung

Thema - ArbeitsrechtMag. Birgit Vogt-Majarek/Mag. Sascha SpringerARD 6712/5/2020 Heft 6712 v. 20.8.2020

Mitglieder des Betriebsrats genießen gemäß §§ 120 ff ArbVG besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz und können bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nur aus den im Gesetz genannten Gründen und nach vorheriger Zustimmung des Gerichts gekündigt oder entlassen werden.22RIS-Justiz RS0053037, zuletzt in OGH 16. 10. 2002, 9 ObA 109/02y, ARD 5398/5/2003.

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