Wie am besten vorzugehen ist, wenn während der Arbeit bei einem Mitarbeiter der Verdacht einer COVID-19 Erkrankung auftritt, erklärt die WKO in einer Info für Unternehmen zu Maßnahmen und Entgeltfortzahlung. Grundsätzlich ist die betroffene Person unverzüglich in einem geeigneten Raum zu isolieren und der Betriebsarzt, ein niedergelassener Arzt oder das Fachpersonal unter der Nummer 1450 telefonisch zu kontaktieren. Den am Telefon gegebenen Anweisungen ist Folge zu leisten. Ein Kontakt zur ansteckungsverdächtigen Person ist zu vermeiden. Weitere Details siehe unter https://www.wko.at/service/covid-contact-tracing-quarantaene-unternehmen.html