In der Entscheidung OGH 25. 1. 2019, 8 ObA 72/18y (= ARD 6643/6/2019) hat der OGH klargestellt, dass ein überlassener Arbeitnehmer Anspruch auf das in Abschnitt VIII Kapitel B Pkt 12 KVAÜ bei Überlassung in weit entfernte Betriebe vorgesehene Taggeld auch für den Tag der Heimreise nach der letzten Nächtigung hat.