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Krankenentgelt: Beginn des neuen Jahresanspruchs bei Wechsel vom Lehr- ins Angestelltendienstverhältnis

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6711/5/2020 Heft 6711 v. 13.8.2020

AngG: § 8 Abs 1

Wechselt ein Lehrling beim selben Arbeitgeber vom Lehr- ins Angestelltendienstverhältnis und deckt sich der erste Tag des Lehrverhältnisses (hier: 1. September) nicht mit dem ersten Tag des Angestelltendienstverhältnisses (hier: 1. Juli), beginnt das Arbeitsjahr, das für die Entstehung des jährlich neuen Entgeltfortzahlungsanspruchs gemäß § 8 AngG maßgeblich ist, nicht mit dem ersten Tag des Lehrverhältnisses, sondern mit dem ersten Tag des Angestelltenverhältnisses (hier also am 1. Juli).

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