Die Ergänzung des Berechtigungsumfangs der Bilanzbuchhalter iSd § 1 Abs 1 BiBuG 2014 ermöglicht es dieser Berufsgruppe ab 20. 5. 2020 Anträge auf Zuschüsse einzubringen, die einem Unternehmen auf Grundlage des ABBAG-Gesetzes - also vom COVID-19-Krisenbewältigungsfonds - gewährt werden. Es wurde auch eine Sunset Clause, auslaufend mit 31. 8. 2021, für die Vertretung in Beihilfeangelegenheiten in Zusammenhang mit Fixkostenzuschüssen verankert. (BGBl I 2020/97)