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Auer-Mayer, Ausgewählte Rechts-probleme rund um Urlaub und Feiertage, ZAS 2020, 126

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6710/18/2020 Heft 6710 v. 6.8.2020

In jüngerer Zeit haben Judikate des EuGH auch im Urlaubsrecht für Aufsehen gesorgt. Diese betreffen die Themenbereiche Urlaubsbemessung bei Änderung des Arbeitszeitausmaßes und "Verfall" des Urlaubs bei Nichtkonsumation innerhalb des jeweils national vorgesehenen "Übertragungszeitraums". Der erste Teil des Beitrags geht daher der Frage der Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf das österreichische Urlaubsrecht nach. Der zweite Teil der Abhandlung ist der, ebenfalls durch ein Judikat des EuGH (EuGH 22. 1. 2019, C-193/17 , Cresco Investigation GmbH, ARD 6634/7/2019) initiierten Neuregelung zum "persönlichen Feiertag" in § 7a ARG gewidmet - womit sich der Kreis erneut beim Urlaubsrecht schließt, da es beim persönlichen Feiertag ja um die dem Arbeitnehmer eingeräumte Möglichkeit geht, einen Urlaubstag einseitig zu bestimmen. Die Autorin analysiert die Voraussetzungen der Inanspruchnahme des persönlichen Feiertages wie etwa das Schriftformerfordernis bei der Bekanntgabe und die Bedeutung der Mindestfrist für die Wahl des persönlichen Feiertages. Auer-Mayer weist ua darauf hin, dass allein die Tatsache, dass ein oder mehrere Arbeitnehmer an einem für den Arbeitgeber "ungünstigen" Tag ihren persönlichen Feiertag wählen, jedenfalls kein rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellt. Ein solches liege vielmehr nur dann vor, wenn der "persönliche Feiertag" tatsächlich aus augenscheinlich unlauteren Motiven an einem gewissen Tag gewählt wird. Das könne insbesondere bei kollusivem Zusammenwirken der Arbeitnehmer in Schädigungsabsicht der Fall sein.

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