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Corona-Kurzarbeit: Eckpunkte der Phase 3

Aus den BehördenWKO, ÖGBBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6710/16/2020 Heft 6710 v. 6.8.2020

www.wko.at/corona , www.oegb.at

Die im März vereinbarte Corona-Kurzarbeit hat geholfen, viele Arbeitsplätze zu sichern. Die Sozialpartner haben sich nun gemeinsam mit der Bundesregierung auf ein Nachfolgemodell geeinigt. Die Corona-Kurzarbeit III kann ab 1. 10. 2020 zunächst für weitere 6 Monate beantragt werden und wird folgende Eckpunkte umfassen:

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