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Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Doppelwohnsitz

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6710/13/2020 Heft 6710 v. 6.8.2020

DBA Schweiz, BGBl 1975/64 idF BGBl III 2007/22: Art 4 Abs 2 lit a

VwGH 21. 4. 2020, Ro 2017/13/0014

Nach Art 4 Abs 2 lit a DBA-Schweiz gilt eine Person, die in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte verfügt, als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen).

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