LSD-BG: § 22 Abs 1
VwGH 2. 6. 2020, Ro 2019/11/0009
Im vorliegenden Fall vertrat das Verwaltungsgericht die Auffassung, dass es sich bei der Verpflichtung zur Bereithaltung der "Unterlagen betreffend die Lohneinstufung" in § 22 LSD-BG um eine Maßnahme handle, welche eine unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle, zumal es für einen Arbeitgeber teilweise praktisch nicht möglich sei, sämtliche ausschließlich für Österreich relevanten Unterlagen betreffend die Lohneinstufung von den betroffenen Arbeitnehmern zu erhalten und diese übersetzen zu lassen. Nach Ansicht des VwGH ist diese Rechtsansicht unzutreffend: