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Absehen von der Verhängung einer Strafe wegen Unterentlohnung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6710/7/2020 Heft 6710 v. 6.8.2020

AVRAG: § 7i Abs 6

VwGH 27. 4. 2020, Ra 2018/11/0214

Im vorliegenden Fall wurde über den Arbeitgeber eine Geldstrafe verhängt, da es hinsichtlich sechs namentlich genannter Arbeitnehmer in den Monaten Februar bis April 2016 zu einer Unterentlohnung in der Höhe von jeweils 9,5 % iSd § 7i Abs 5 AVRAG gekommen sei. Strittig war ua, ob von der Verhängung der Strafe abgesehen werden könne.

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