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Pflege eines nahen Angehörigen: Selbstversicherung neben Weiterversicherung nach dem ASVG zulässig

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6709/10/2020 Heft 6709 v. 30.7.2020

ASVG: § 17, § 18b

Beantragt ein Versicherter die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 18b ASVG für die Zeiten der Pflege seiner Eltern, so besteht ein Rechtsanspruch darauf auch dann, wenn er zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 17 ASVG berechtigt ist und Beiträge entrichtet. Eine zeitliche Überschneidung einer Weiterversicherung nach § 17 ASVG und einer Selbstversicherung nach § 18b ASVG (unter Bildung der Beitragsgrundlage nach § 76b Abs 5a ASVG) ist zulässig.

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