Mit BGBl II 2020/308 wurde die Elektrotechnikverordnung 2020 (ETV 2020) kundgemacht, die die bisherige Verordnung aus 2002 ablöst. Die Neuerlassung war erforderlich, weil die Bestimmungen über die elektrotechnische Normung im Elektrotechnikgesetz 1992 umfangreich überarbeitet wurden. Die ETV 2020 dient weiterhin der Regelung der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie anderer Anlagen in deren Einflussbereich. Unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen werden künftig aber nur mehr rein österreichische elektrotechnische Normen und elektrotechnische Referenzdokumente verbindlich erklärt. Hinzu kommt die Kundmachung von nicht verbindlichen Bestimmungen für die Elektrotechnik in Anhang II, bei deren Anwendung davon ausgegangen werden kann, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des ETG 1992 erfüllt sind. Weiters war die Neuerlassung erforderlich, weil die zuletzt für verbindlich erklärten Bestimmungen und Normen teilweise nicht mehr den Stand der Technik widerspiegeln.