vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verweigerung eines Antrags auf Verlängerung der Beschwerdefrist

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6708/20/2020 Heft 6708 v. 23.7.2020

BAO: § 245 Abs 3 und Abs 4

ZustG: § 17 Abs 3

Gemäß § 245 Abs 3 BAO ist die einmonatige Beschwerdefrist auf Antrag von der Abgabenbehörde verlängerbar. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Beschwerdefrist gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt gemäß § 245 Abs 4 BAO mit dem Tag der Einbringung des Antrages und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. Mit Ablauf des Tages, an dem die Hemmung des Fristenlaufes endet, beginnt jedoch noch jener Teil der Beschwerdefrist weiterzulaufen, der mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Einbringung des Fristverlängerungsantrags vorangegangen ist, noch unverbraucht war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte