VBG: § 26
OGH 22. 1. 2020, 9 ObA 135/19x
In dem der Entscheidung OGH 30. 10. 2018, 9 ObA 28/18k, zugrunde liegenden Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG hat der OGH ausgesprochen, dass die vom Personalausschuss der Bediensteten der Österreichische Post AG für Tirol und Vorarlberg repräsentierten Dienstnehmer der beklagten Österreichischen Post AG, deren Dienstverhältnis vor dem 1. 5. 1996 begründet wurde und welche vormals Vertragsbedienstete der Post- und Telegraphenverwaltung waren und von dieser gemäß § 18 Abs 1 Poststrukturgesetz übergeleitet wurden, das Recht auf Anrechnung der vor Vollendung des 18. Lebensjahres erbrachten Vor-(Dienst-)zeiten haben, insoweit sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Postpraktikanten tätig waren und unmit-