Der Beitrag thematisiert unterschiedliche Fragestellungen rund um den Betriebsratsfonds und die COVID-19-Krisensituation, wie zB die folgenden: Der Betriebsratsfonds kann - wenn auch in der Praxis eher selten - mit Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis begründen und es kann auch zwischen dem Betriebsratsfonds und den jeweiligen Arbeitnehmern COVID-19-Kurzarbeit vereinbart werden. Nach Ansicht Geiblingers ist die Unterstützung des Betriebsratsfonds mit einer Kurzarbeitsbeihilfe unabhängig von der Finanzierung über Leistungsentgelte möglich und ist das gesamte Kurzarbeitsentgelt inklusive Kurzarbeitsunterstützung betriebsratsumlagepflichtig. Wenn alle Betriebsratsmitglieder damit einverstanden sind, ist nach Ansicht des Autors außerdem eine Beschlussfassung für Ausgaben aus dem Betriebsratsfonds per Videokonferenz möglich, sofern es im Rahmen der Videokonferenz einen ausreichenden Beratungs- und Abstimmungsprozess gibt.