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KV-Papierindustrie: Anrechnung des KV-Zusatzurlaubes auf gesetzlichen Zusatzurlaub bei Nachtschwerarbeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6706/8/2020 Heft 6706 v. 9.7.2020

KV-Papierindustrie/Arbeiter: § 7 Punkt 64

UrlG: § 10a

§ 7 Punkt 64 des KV für ArbeiterInnen der Papierindustrie sieht für Arbeitnehmer, die im sogenannten Durchfahrbetrieb (= grundsätzlich werk-, sonn- und feiertags durchlaufende Arbeitsweise nach einem Schichtplan im vollkontinuierlichen Wechselschichtbetrieb) beschäftigt sind, über das Urlaubsgesetz hinausgehende zusätzliche Urlaubstage vor.

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