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Corona: Maßnahmen für Eltern in Unternehmen aus gleichbehandlungsrechtlicher Sicht

Thema - ArbeitsrechtDrin Sabine Wagner-SteinriglARD 6705/6/2020 Heft 6705 v. 2.7.2020

Für Eltern11Die Ausführungen beziehen sich auf alle Beschäftigten mit Kinderbetreuungspflichten. Bekanntermaßen betraf und betrifft dies auch weiterhin überwiegend Frauen. war die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung seit Mitte März 2020 aufgrund der "Schließungen" von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen deutlich schwieriger als sonst. Auch derzeit mit partiell wieder stattfindendem Unterricht ist dies teilweise nach wie vor der Fall und wird sich - durch ausgefallene oder reduzierte Betreuungsmöglichkeiten im Sommer - auch über die nächsten Monate fortsetzen. Unternehmen reagieren auf die neuen Belastungen von Mitarbeitenden mit Kinderbetreuungspflichten unterschiedlich. Zwei konkrete Maßnahmen, die an die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) herangetragen wurden, werden im Folgenden gleichbehandlungsrechtlich geprüft. Außerdem wird auf mögliche Diskriminierungsgefahren im Zusammenhang mit Corona hingewiesen.

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