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Sicherung von Gefahrenstellen an Arbeitsmitteln durch Schutzeinrichtungen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6704/9/2020 Heft 6704 v. 25.6.2020

AM-VO: § 43 Abs 3, Abs 4

VwGH 3. 2. 2020, Ra 2019/02/0258

Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber gemäß § 9 Abs 1 VStG wegen Übertretung des § 43 Abs 4 AM-VO bestraft, weil sich in einer näher angeführten Arbeitsstätte die Verdeckungen (Schiebetüren) an der Krempelmaschine jederzeit bei laufender Anlage ohne fremde Hilfsmittel aus der Schutzstellung hätten bewegen lassen, ohne dass die Anlage stillgesetzt worden sei oder stillstehen habe müssen.

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