ASchG: § 130
VwGH 12. 2. 2020, Ra 2020/02/0005
Dem Revisionswerber wird vorgeworfen, er habe es als zur Vertretung nach außen befugtes Organ einer GmbH zu verantworten, dass ein Arbeitnehmer eine mehrteilige Anlegeleiter benutzt habe, obwohl beidseitig die Sicherung gegen Wegrutschen an der Standverbreiterung (Querfuß) gefehlt habe. Die Leiter sei weggerutscht und der Arbeitnehmer aus fünf Meter Höhe abgestürzt.