Im Gegensatz zu regulären Arbeitsverhältnissen sind an einer Beschäftigung im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung drei Akteure beteiligt: überlassene Arbeitskraft, Überlasser und Beschäftiger. Mit den Regelungen des AÜG sollen die potenziellen, aus dieser Dreieckskonstellation resultierenden Schutzdefizite kompensiert werden. Die erklärte Zielsetzung des Gesetzes liegt dabei nicht nur in der Verbesserung des arbeits- und sozialrechtlichen Schutzes der Leiharbeitskräfte selbst, vielmehr stellt sie explizit auf den Schutz der Stammbelegschaften in den Beschäftigerbetrieben sowie auf die Vermeidung arbeitsmarktpolitisch unerwünschter Entwicklungen ab. Der Kommentar bietet eine umfassende Kommentierung der Bestimmungen des AÜG unter Aufarbeitung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung. Darüber hinaus werden auch jene, mittlerweile in das LSD-BG ausgelagerten Bestimmungen berücksichtigt, die sich auf (grenzüberschreitende) Arbeitskräfteüberlassung beziehen.