UrlG: § 10 Abs 2
RL 2003/88/EG : Art 7 Abs 2
Gemäß § 10 Abs 2 UrlG gebührt einem Arbeitnehmer keine Urlaubsersatzleistung für den noch offenen Urlaubsanspruch, wenn er ohne wichtigen Grund vorzeitig aus dem Dienstverhältnis austritt. Auch wenn der OGH dazu tendiert, dass die österreichische Regelung unionsrechtlich