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Brennpunkt Urlaub: Die Urlaubsvereinbarung während der Corona-Krise

Thema - ArbeitsrechtMag. Birgit Vogt-Majarek/Mag. Sascha SpringerARD 6703/4/2020 Heft 6703 v. 18.6.2020

Aufgrund der Corona-Krise werden in diesem Sommer trotz diverser Lockerungen im Inland und Öffnung der Grenzen zu den Nachbarländern Österreichs viele Urlaube ins Wasser fallen. Vor allem Fernreisen werden zT storniert werden müssen, weil die Grenzen (noch) gesperrt sind, der Flugverkehr noch eingeschränkt ist oder weiterhin Quarantänemaßnahmen bei der Einreise ins geplante Urlaubsland oder retour bestehen. Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche sowie Arbeitnehmer stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie mit bereits vereinbarten Urlauben umzugehen ist, wenn (Fern-)Reisen coronabedingt nicht angetreten werden können, weil Hotels geschlossen bleiben/Flüge ausfallen bzw Reisebeschränkungen bestehen. Zusätzlich weiß niemand, wann die Krise vorbei ist und wann Urlaube wieder sorgenfrei angetreten werden können, weshalb Unsicherheiten beim Abschluss neuer Urlaubsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehen, Arbeitgeber aber trotz bzw gerade wegen Corona (und der damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen) großes Interesse am Verbrauch von Urlaub durch die Dienstnehmer im aktuellen (Urlaubs-)Jahr haben. In der Praxis bewältigen Unternehmen die beschriebenen Interessengegensätze sehr unterschiedlich. Der folgende Beitrag liefert einen Leitfaden zu den erwähnten Themen und zeigt mögliche Lösungen auf.

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