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Vorstellungsgespräch ohne konkrete Aufforderung: kein Ersatz der Vorstellungskosten

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6701/11/2020 Heft 6701 v. 28.5.2020

ABGB: § 1014

OLG Wien 28. 1. 2020, 10 Ra 118/19z

Beim beklagten potenziellen Arbeitgeber handelt es sich um einen Verein, der Teil einer bestimmten Initiative ist, die ihren Hauptsitz in Genf hat. Der Kläger, dessen Stiefvater ein Bekannter eines Mitbegründers der Initiative ist, strebte eine Beschäftigung im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit an. Im Laufe des Jahres 2013 erkundigte er sich nach einer möglichen Anstellung bei der Initiative und schickte seine Bewerbungsunterlagen im April 2014 an einen Personalassistenten, der einen Kontakt zu dem in Genf beschäftigten Geschäftsführer der Initiative und damaligen Vereinsobmann der beklagten Partei herstellte. Der Kläger erhielt die Antwort, dass gerade keine Mitarbeiter aufgenommen werden, dass sich in Zukunft aber Möglichkeiten ergeben könnten. Es bestehe die Möglichkeit, den Kläger in Wien oder Genf einmal zu einem persönlichen Gespräch zu treffen. Da kein Wien-Aufenthalt seitens des Geschäftsführers im Frühjahr und Sommer geplant war, entschied sich der Kläger für ein Gespräch nach Genf zu reisen. Er buchte einen Hin- und Rückflug und ein Hotelzimmer für den Zeitraum 30. 6. 2014 bis 4. 7. 2014.

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