Initiativantrag 13. 5. 2020, 528/A BlgNR 27. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert werden soll
1. Allgemein
Mit dem COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/12, ARD 6691/15/2020, wurden die Anforderungen für die Kurzarbeitsbeihilfen iZm dem Coronavirus gelockert und wurde gesetzlich vorgesehen, dass die Richtlinie des AMS-Verwaltungsrats etwa für Kurzarbeitsfälle iZm COVID-19 erhöhte Pauschalsätze vorsehen kann. Durch das 2. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/16, ARD 6692/14/2020, kam es zu weiteren Anpassungen in § 37b AMSG.