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Rangelei mit Kollegen - Anfechtung der Entlassung wegen Sozialwidrigkeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6700/10/2020 Heft 6700 v. 22.5.2020

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2 lit a, § 106

OLG Wien 28. 1. 2020, 10 Ra 102/19x

Nach § 106 Abs 2 ArbVG kann eine Entlassung beim Gericht angefochten werden, wenn ein Anfechtungsgrund iSd § 105 Abs 3 ArbVG (verpöntes Motiv oder Sozialwidrigkeit) vorliegt und der Arbeitnehmer keinen Entlassungsgrund gesetzt hat.

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