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An ausgegliederte Rechtsträger zugewiesene Bedienstete - kein Dienstgeberbeitrag

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6699/14/2020 Heft 6699 v. 14.5.2020

FLAG: § 41, § 42

VwGH 26. 2. 2020, Ra 2019/13/0098

Die mitbeteiligte Partei (Wiener Stadtwerke GmbH, damals noch in der Rechtsform einer AG) beantragte die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für das Jahr 2003 mit Null. Sie machte dazu geltend, sie bzw die Gemeinde Wien hätten für Bedienstete der Gemeinde Wien, die ua der Mitbeteiligten (im Rahmen der Ausgliederung der Wiener Stadtwerke) zur Dienstleistung zugewiesen worden seien, den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag entrichtet. Es habe jedoch für diese Bediensteten weder die Pflicht zur Abfuhr des Dienstgeberbeitrages noch die zur Abfuhr des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag bestanden.

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